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Gebrauchsanweisungen 

In den folgenden Gebrauchsanweisungen, finden Sie wichtige Hinweise und Warnungen, allgemeine Information sowie Handhabung, Funktion und Risiken zum jeweiligen Produkt. 

Gerne können Sie diese als PDF-Datei herunterladen. 

Bei Fragen oder Anmerkungen zögern Sie nicht uns persönlich anzusprechen. Wir helfen gerne!

Gebrauchsanweisung für Hand-, Arm- und Schulterorthesen

Gebrauchsanweisung für Kopforthesen

Gebrauchsanweisung für Rumpforthesen

Gebrauchsanweisung für Fuß-, Bein- und Hüftorthesen

Gebrauchsanweisung für Fuß- und Beinprothesen

Gebrauchsanweisung für Sitz-, Steh- und Lagerungsorthesen (SSL-Orthesen; inklusive Sitzschalen)

Gebrauchsanweisung für orthopädische Einlagen

Fragen & Antworten

Wer kann mir Einlagen verordnen? Was muss ich beachten?

Wie kann ich mich befreien lassen?

Einlagen können vom Hausarzt verschrieben werden. 

Falls Sie noch nie Einlagen getragen haben, bedenken Sie bitte, dass sich Ihr Fuß erst gewöhnen muss. Legen Sie die Einlage am Anfang nur einen halben Tag lang in die Schuhe und steigern Sie die Tragezeit innerhalb von 10 bis 14 Tagen. Sollten Sie die Einlagen nach dieser Zeit immer noch als unangenehm empfinden, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Oft ist nur eine Kleinigkeit zu ändern, die jedoch entscheidend dazu beiträgt, Sie von Schmerzen zu befreien.

Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2 % (bei chronisch kranken Menschen 1 %) der Bruttoeinnahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Wird eine wirtschaftliche Aufzahlung berechnet?

Wird vom Versicherten eine Versorgung in einer bestimmten Qualität, von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen gewünscht, die teurer ist als der Wert des verordneten Hilfsmittels, wird häufig eine wirtschaftliche Zuzahlung von Sanitätshäusern veranschlagt. Im Sanitätshaus Rinke berechnen wir Ihnen keine wirtschaftliche Zuzahlung! Wir können eine Standardversorgung anpassen, somit liegt die Rezeptgebühr bei höchstens 10,- Euro.

Abweichungen werden im Vorfeld mit Ihnen abgesprochen.

Wann kann mein Hilfsmittel geliefert werden?

Sobald uns Ihr Auftrag / Rezept vorliegt, erhalten Sie einen Rückruf zwecks des Liefertermins oder eine Absprache vor Ort im Sanitätshaus. Zusammen stimmen wir eine Zeit ab in der das Hilfsmittel ausgeliefert werden kann.

Genau das Gleiche gilt für die Abholung.

Brauche ich zur Ausmessung von Kompressionsstrümpfen einen Termin?

Ja. Wir nehmen uns die Zeit um die perfekte Versorgung für Sie zu finden. Da wir Sie nicht lange warten lassen wollen vereinbaren wir also immer gerne möglichst morgens einen Termin mit Ihnen. Die Beine können im Tagesverlauf anschwellen und in diesem Zustand nicht korrekt vermessen werden.

Ich habe ein Rezept bekommen, wie geht es weiter? Wie lange ist es gültig?

Hat Ihnen Ihr Arzt ein Rezept ausgestellt, können Sie uns direkt in unserer Filiale besuchen, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten. Vor Ort werden Sie dann von unseren geschulten Mitarbeitern zu dem Produkt beraten. Den Schriftverkehr sowie die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

Ein Rezept / ärztliche Verordnung ist im Normalfall 28 Tage nach Ausstellung gültig.

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